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Terminkalender

AUSGEBUCHT - Was wäre wenn? Eigentumsübertragung zu Lebzeiten
Dienstag, 08. November 2022, 19:00 Uhr
Aufrufe : 2175
Kontakt 09632/920044

2022 11 08 Was wäre wenn Pelikan Sonja

 

Soll ich mein Haus bzw. meine Eigentumswohnung lebzeitig an mein Kind übergeben? Was sind die Vorteile einer lebzeitigen Übergabe gegenüber einer Zuwendung durch Testament? Worin besteht der Unterschied zwischen einer Verfügung von Todes wegen und einer lebzeitigen Übergabe? Welche Nachteile, bzw. Risiken kann eine lebzeitige Übergabe mit sich bringen? Welche Vermögensgegenstände eigenen sich überhaupt für eine lebzeitige Übergabe? Welche Rechte kann ich mir bei einer Übergabe vorbehalten bzw. welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es?

Diesen Fragen und noch mehr geht Notarin Sonja Karl Pelikan im Verlauf ihres Vortrages nach.

 

Langer Text:

Soll ich mein Haus, bzw. meine Eigentumswohnung bereits lebzeitig an mein Kind übergeben? Was sind die Vorteile einer lebzeitigen Übergabe gegenüber einer Zuwendung durch ein Testament? Worin besteht der Unterschied zwischen einer Verfügung von Todes wegen und einer lebzeitigen Übergabe und welche Nachteile, bzw. Risiken bringt eine lebzeitige Übergabe mit sich?

Die Frage, ob man sein Haus einem Kind lebzeitig oder von Todes wegen übergibt, kommt in der Notariatspraxis häufig vor und ist für die Beteiligten von zentraler Bedeutung, bzw. mit höchst unterschiedlichen Rechtsfolgen verbunden  – worüber oft eine gewisse Fehlvorstellung besteht.

Ein Testament kann man in der Regel bis zum Ableben (zum Teil allerdings nur mit Zustimmung des Ehegatten) wieder ändern, einen verschenkten Gegenstand, mithin ein lebzeitig übergebenes Haus, kann man nicht einfach so zurückverlangen. Demgegenüber mag eine lebzeitige Übergabe insbesondere dann geboten sein, wenn das Kind seinerseits in die Immobilie investiert, da es andernfalls ja in das Vermögen der Eltern investieren würde, was nicht nur steuer- und pflichtteilsrechtlich problematisch sein kann, sondern auch mit einer gewissen Ungewissheit für das Kind einhergeht, ob es sein Investment jemals zurückerhält. Investitionen von Kindern in das Vermögen der Eltern können überdies Wertsteigerungen herbeiführen, die dann wiederum zu Erbschaftssteuer führen können. Die Problematik verschärft sich, wenn nicht nur das eigene Kind, sondern auch das Schwiegerkind Geld in die Immobilie investieren soll. Die Frage, ob eine Immobilie lebzeitig oder von Todes wegen übergeht, hat regelmäßig auch unterschiedliche Auswirkungen auf die weiteren Themenbereiche „Pflichtteilsrecht“, „Sozialhilferegress“, „Schenkungs-/Erbschaftsteuerrecht“.

Diesen Fragen -und darüber hinaus- geht Notarin Sonja Karl Pelikan im Verlauf ihres Vortrages nach.

 

Leitung: Sonja Karl Pelikan, Notarin

Zielgruppe: alle am Thema Interessierte

In Zusammenarbeit mit der KEB Tirschenreuth

Anmeldeschluss: 04.11.2022

Anmeldung unter Tel.:  09632/9200 44

Ort Gartenschulhaus, Eingang Brauhausstraße, Waldsassen
Gebühren: kostenlos, Spenden werden Zugunsten des KubZ Waldsassen gerne angenommen)

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