Neue Regelungen zum Infektionsschutz: Wieder 3G statt 2G bei Veranstaltungen und Kursen
Mit der neuesten Änderung zur 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung gilt für unsere Besucher und Teilnehmer an unseren Veranstaltungen, Führungen und Kursen wieder die 3G-Regelung.
Wir freuen uns auf einen langsamen Weg zurück in die Normalität.
Für geimpfte Teilnehmer wird die gewohnte Prüfung der Nachweisdokumente vorgenommen. Bitte legen Sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung Ihre Dokumente vor.
Für einen schnellen und unkomplizierten Ablauf empfehlen wir die Verwendung des eletronischen Impfnachweises (COVPass), ein papierhafter Impfpass ist alternativ möglich.
Als Identitätsnachweis bitten wir um Vorlage des Personalausweises.
Für genesene Teilnehmer gilt die Vorlage des Genesenenzertifikats, sowie des Identifikationsdokumentes.
Anlässlich der hohen Infektionszahlen möchten wir um eine hohe Selbstverantwortung bitten. Um die Gefährdung für sich selbst oder andere Teilnehmer so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir einen persönlichen Schnelltest vor Besuch einer Veranstaltung - dies dient der Sicherheit aller.
Für alle weiteren Teilnehmer gilt der schirftliche oder elektronische Nachweis eines negativen Testes:
1. eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
2. eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
3. eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,zu erbringen, der im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht.
Für ihre Bemühungen zum Einhalten der gültigen Hygienebestimmungen bedanken wir uns herzlich!